Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
FN 494865 v · UID: ATU73582125
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportleistungen, die über die Shajko-App oder andere Buchungskanäle der SHAJKO GmbH beauftragt werden. Alle Buchungen erfolgen ausschließlich über die Shajko-App oder schriftlich; mündliche Zusagen durch Fahrer sind nicht verbindlich.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Transportleistungen der SHAJKO GmbH (im Folgenden: „Shajko“) im Rahmen des Betriebs des Kurier- und Transportunternehmens „Shajko“ innerhalb Österreichs. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber Verbrauchern gemäß § 1 KSchG.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern Shajko diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Shajko stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern — insbesondere nach KSchG und FAGG — bleiben von diesen AGB unberührt und gehen im Widerspruchsfall vor.
§ 2 Pflichten des Transporteurs
Shajko verpflichtet sich, die übernommenen Güter als ordentlicher Frachtführer sorgfältig, fachgerecht und termingerecht von der Abholadresse zur Zustelladresse zu befördern. Shajko ist berechtigt, für die Durchführung des Transports Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Shajko sorgt dafür, dass die eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Fahrer über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.
§ 3 Vertragsparteien und Buchung
Vertragspartner von Shajko ist ausschließlich der Auftraggeber, d. h. die natürliche oder juristische Person, die den Transportauftrag über die Shajko-App oder auf anderem schriftlichem Weg erteilt. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung in der App oder per E-Mail zustande.
Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen, insbesondere durch Fahrer oder Kuriere, begründen keine vertraglichen Verpflichtungen von Shajko. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Fernabsatz und Verbraucherrechte (FAGG)
Buchungen über die Shajko-App stellen Fernabsatzverträge im Sinne des § 3 Z 6 FAGG dar. Die nach § 4 FAGG erforderlichen vorvertraglichen Informationen (Leistungsumfang, Gesamtpreis, Identität des Unternehmers etc.) werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss in der App bereitgestellt. Da es sich um Beförderungsleistungen handelt, gilt gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Verbraucher.
§ 4 Abholung und Zustellung
Abholung und Zustellung erfolgen an den in der Buchung angegebenen Adressen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt eine zur Übergabe des Gutes autorisierte Person anwesend ist bzw. das Gut zugänglich ist.
Kann eine Abholung oder Zustellung aus Gründen, die Shajko nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. niemand anzutreffen, Adresse nicht auffindbar, Zugang verweigert), ist Shajko berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen neuen Zustellversuch zu vereinbaren. Shajko dokumentiert jeden Zustellversuch.
§ 5 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Shajko alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Genaue Abholadresse und Zustelladresse inkl. Ansprechperson und Telefonnummer
- Gewicht, Maße und Art des Transportguts
- Hinweise auf besondere Handhabungsanforderungen (zerbrechlich, kühlpflichtig, etc.)
- Hinweise auf gefährliche Güter oder Sondervorschriften
- Gewünschtes Abhol- und Lieferzeitfenster
Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten.
Verbotene Güter (Beförderungsausschlüsse)
Folgende Güter sind von der Beförderung durch Shajko ausgeschlossen:
- Gefährliche Güter gemäß ADR/GGBG ohne entsprechende Genehmigung und Kennzeichnung
- Lebende Tiere
- Verderbliche Waren ohne ausdrückliche Vereinbarung geeigneter Transportbedingungen
- Bargeld, Edelmetalle, Wertpapiere und ähnliche Wertgegenstände über € 500 ohne Wertdeklaration
- Waffen, Munition und explosives Material (ohne behördliche Genehmigung)
- Illegale oder verbotene Substanzen
- Güter, deren Transport gegen gesetzliche Vorschriften verstößt
Die wissentliche Aufgabe verbotener Güter befreit Shajko von jeder Haftung und berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Schäden, Strafen und Kosten.
§ 6 Stornierung
Eine Stornierung des Transportauftrags ist bis zu 1 Stunde vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei möglich. Die Stornierung hat über die Shajko-App oder schriftlich zu erfolgen.
Bei Stornierung nach Ablauf der Frist oder nach bereits erfolgter Abfahrt des Kuriers zur Abholadresse ist Shajko berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Transportentgelts zu verrechnen. Bei bereits durchgeführter Abholung des Gutes wird das volle Transportentgelt fällig. Für Verbraucher ist die Stornogebühr auf den tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Begleitpapiere
Der Auftraggeber hat alle für den Transport erforderlichen Begleitpapiere (z. B. Lieferscheine, Zolldokumente, Gefahrgutpapiere) vollständig und korrekt auszufüllen und dem Fahrer bei der Abholung auszuhändigen. Shajko ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Dokumente zu prüfen.
Entstehen Shajko durch fehlende oder fehlerhafte Begleitpapiere Kosten oder Schäden, so haftet hierfür der Auftraggeber.
§ 8 Prüfung des Gutes
Shajko ist berechtigt, das zur Beförderung übergebene Gut auf seine Übereinstimmung mit den Angaben des Auftraggebers zu prüfen. Eine Verpflichtung zur Prüfung besteht nicht, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Personen, Fahrzeugen oder anderen Gütern vor.
Shajko ist berechtigt, Beförderungsaufträge abzulehnen, wenn das Gut nicht den vereinbarten Angaben entspricht, unzureichend verpackt ist oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestehen.
§ 9 Verpackungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut so zu verpacken, dass es bei ordnungsgemäßer Beförderung keine Schäden erleidet und andere Güter oder Personen nicht gefährdet. Die Verpackung muss dem Charakter des Gutes und den besonderen Transportbedingungen entsprechen.
Für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen sind, übernimmt Shajko keine Haftung, sofern der Mangel nicht offensichtlich war und Shajko die Annahme trotzdem vorgenommen hat, ohne den Auftraggeber auf die Unzulänglichkeit hinzuweisen.
§ 10 Be- und Entladung
Be- und Entladung des Transportguts obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber bzw. dem Empfänger. Sofern Shajko auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Be- oder Entladehilfe leistet, erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Shajko kann für die Mitwirkung bei Be- und Entladung einen gesonderten Aufpreis verrechnen, der vor Auftragsvergabe transparent in der Buchung ausgewiesen wird.
§ 11 Überladung
Shajko ist nicht verpflichtet, Güter zu befördern, die das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeugs überschreiten oder die zulässige Nutzlast übersteigen. Die maximale Nutzlast richtet sich nach der gebuchten Fahrzeugklasse — vom Kurier bis zum 15t-LKW — und wird bei der Buchung ausgewiesen.
Übersteigt das tatsächliche Gewicht oder Volumen des Gutes die gebuchten Angaben, ist Shajko berechtigt, den Transport abzulehnen oder einen Aufpreis zu verrechnen.
§ 12 Lieferfristen
Lieferfristen und Zeitfenster werden im Rahmen der Buchung vereinbart und von Shajko nach besten Kräften eingehalten. Shajko bemüht sich um pünktliche Abholung und Zustellung, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von Lieferfristen, sofern Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrslage, Wetterverhältnisse oder andere nicht vorhersehbare Umstände verursacht werden.
Bei absehbaren Verzögerungen informiert Shajko den Auftraggeber proaktiv über die Shajko-App oder per Telefon.
§ 13 Lademittel
Lademittel (Paletten, Rollcontainer etc.), die Shajko für den Transport bereitstellt oder verwendet, bleiben Eigentum von Shajko bzw. des jeweiligen Vermieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Lademittel in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen oder Verlust von Lademitteln werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 14 Zahlung
Die Zahlung des Transportentgelts erfolgt ausschließlich bargeldlos über die Shajko-App oder per Rechnung (bei Geschäftskunden mit vereinbartem Zahlungsziel). Beim Expressservice wird das Entgelt in der Regel bei oder vor der Buchung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Shajko berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie eine Mahngebühr von € 5,– je Mahnung zu verrechnen. Shajko behält sich das Recht vor, bei offenen Forderungen weitere Aufträge erst nach Ausgleich der Schuld anzunehmen.
Preisanpassungen
Shajko ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Auftraggeber das Recht, bestehende Rahmenverträge innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung zu kündigen.
§ 15 Aufrechnung
Gegenüber Unternehmern ist der Auftraggeber zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Shajko nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von Shajko anerkannt oder unbestritten ist.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungsrechte gemäß ABGB uneingeschränkt; eine Einschränkung der Aufrechnung für Verbraucher ist nach § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG unzulässig.
§ 16 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Shajko hat an den in seiner Obhut befindlichen Gütern ein gesetzliches Frachtführerpfandrecht gemäß §§ 440 ff. UGB zur Sicherung aller fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Transportverhältnis.
Gegenüber Unternehmern erstreckt sich das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht (§§ 369 ff. UGB) auf alle Güter des Auftraggebers, die sich im Besitz von Shajko befinden, auch wenn die Forderung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Gütern entstanden ist.
Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht auf die konkret beförderten Güter und die daraus entstandenen Forderungen. Shajko ist berechtigt, die Herausgabe dieser Güter zu verweigern, solange fällige und unbestrittene Forderungen aus dem zugrunde liegenden Transportauftrag nicht beglichen sind.
§ 17 Verkauf des Pfandes
Sind die Kosten des Shajko trotz Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt worden, kann Shajko nach den Bestimmungen des österreichischen Rechts über die öffentliche Versteigerung das Pfand verwerten. Die Kosten der Versteigerung trägt der Auftraggeber. Ein allfälliger Mehrerlös wird dem Auftraggeber zugewiesen.
§ 18 Haftung
Haftungsgrundlage
Die Haftung von Shajko für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Beförderung von Gütern richtet sich nach dem österreichischen Frachtrecht, insbesondere nach den §§ 425 ff. UGB (Frachtrecht), sowie dem ABGB, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Shajko ist Frachtführer im Sinne des § 425 UGB.
Vertragliche Haftungshöchstgrenze
Die Parteien vereinbaren als vertragliche Beschränkung für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung von Transportgut eine Haftungsobergrenze von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) je Kilogramm Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Gutes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Shajko oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für Verbraucher gilt diese Beschränkung nur, soweit sie nicht gegen zwingende Schutzvorschriften des KSchG oder ABGB verstößt.
Haftungsausschlüsse
Shajko haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- Unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
- Unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers
- Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen etc.)
- Innere Verderbtheit, natürlichen Schwund oder Eigenschaft des Gutes
- Mangelnde Mitwirkung des Empfängers bei der Zustellung
- Schäden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Shajko entstehen
Haftung bei Wertangabe
Übersteigt der tatsächliche Wert des Gutes die genannte Haftungsgrenze, kann der Auftraggeber bei der Buchung eine höhere Wertdeklaration vornehmen. In diesem Fall gelten gesondert zu vereinbarende Konditionen und ein entsprechender Versicherungsaufschlag.
Schadensanzeige
Schäden oder Mängel sind bei der Übernahme des Gutes sofort schriftlich (über die Shajko-App oder per E-Mail) anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung, schriftlich anzumelden. Wird die Frist versäumt, kann dies zum Verlust von Haftungsansprüchen führen.
§ 19 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die zwingenden Schutzvorschriften des österreichischen Konsumentenschutzrechts, insbesondere die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG. Als zuständiges Gericht gilt in diesem Fall das Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers, soweit § 14 KSchG dies vorschreibt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Shajko ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 20 Verjährung
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag zwischen Unternehmern verjähren gemäß § 439 UGB in 1 Jahr ab dem Tag der Ablieferung oder dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden sollen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 1489 ABGB).
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach ABGB (§ 1489 ABGB: 3 Jahre), soweit diese nicht durch zwingendes Transportrecht verkürzt werden.
§ 21 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erbringung von Transportleistungen erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten als betroffene Person sowie zu Kontaktmöglichkeiten für Datenschutzanfragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Shajko behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden den Auftraggebern mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt. Für Unternehmer gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Für Verbraucher bedürfen Änderungen dieser AGB einer ausdrücklichen Zustimmung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG).
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Fassung. Die jeweils gültige Version ist auf shajko.at/agb abrufbar.